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Dr. Andreas Weiss Rechtsanwalt
Weiss & Müller Kanzlei Logoteil

Dr. Andreas Weiss

 Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht 

 Geschäftsführender Gesellschafter 

Dr. Andreas Weiss ist seit 2011 als Rechtsanwalt im Umwelt- und Fachplanungsrecht tätig; seit 2015 ist er Fachanwalt für Verwaltungsrecht. 

 

Nach seinem Studium war Dr. Andreas Weiss wissenschaftlicher Angestellter an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen. Dort promovierte er und seine Doktorarbeit wurde mit dem Preis der Reinhold-und-Maria-Teufel Stiftung ausgezeichnet. Seit dem Referendariat hat er über 10 Jahre in einer auf das Umwelt-, Energie- und Klimaschutzrecht spezialisierten Kanzleiboutique mitgewirkt, bevor er 2022 gemeinsam mit Dr. Tobias Müller die Weiss & Müller Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gegründet hat.

 

Dr. Andreas Weiss berät bundesweit in wirtschaftsverwaltungsrechtlichen Fragen, insbesondere im Bereich des Umwelt- und Fachplanungsrechts. Seine besondere Expertise erstreckt sich dabei auf die Bereiche Immissionsschutzrecht, Naturschutzrecht und Forstrecht, Baurecht, Raumordnungsrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Kreislaufwirtschaftsrecht und das Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung. 

 

Er begleitet Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren für Energieprojekte, Infrastrukturprojekte sowie Industrie- und Gewerbeanlagen in rechtlicher und strategischer Hinsicht. Für Planfeststellungsbehörden wird er als juristischer Projektmanager tätig. 

 

Durch seine wissenschaftliche und anwaltliche Erfahrung ist Dr. Andreas Weiss mit komplexen juristischen Fragestellungen, der anwaltlichen Projektarbeit und Verwaltungsverfahren in vielen Bundesländern vertraut. Er wird gerne als erfahrener Berater im Bereich der Windenergie herangezogen. Dr. Andreas Weiss ist ein kompetenter Ansprechpartner für Vorhabenträger und Genehmigungs- sowie Planfeststellungsbehörden, um gemeinsame Lösungsansätze in komplexen Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren zu erarbeiten. In der Verteidigung von Genehmigungen hat er vielfältige bundesweite Prozesserfahrung mit entsprechender Prozesstaktik auf allen Ebenen der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsgerichte, Oberverwaltungsgerichte / Verwaltungsgerichtshöfe, Bundesverwaltungsgericht). Dr. Andreas Weiss  begleitet zudem ordnungswidrigkeits- und umweltstrafrechtliche Verfahren insbesondere unter verwaltungsrechtlichen Aspekten. 

 

Dr. Andreas Weiss ist Autor der umfangreichen Kommentierung der verfahrensrechtlichen Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§§ 10, 19 BImSchG mit 9. BImSchV) im Berliner Kommentar BImSchG und Mitautor der Kommentierung des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) im Berliner Kommentar Energierecht sowie der Abschnitte zum Immissionsschutzrecht im Münchener Prozessformularhandbuch Verwaltungsrecht und im Münchener Anwaltshandbuch. Dr. Andreas Weiss ist verheiratet und hat zwei Kinder. Neben seiner Arbeit engagiert er sich ehrenamtlich als Mitglied des Präsidiums von IJM Deutschland e.V., dem deutschen Zweig der internationalen Menschenrechtsorganisation International Justice Mission (IJM).

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